Überblick über die Anwaltskosten bei Rechtsanwalt Jähne

Wenn Sie die Leistungen meiner Kanzlei in Anspruch nehmen möchten, profitieren Sie in jedem Fall von meiner Erfahrung, Kompetenz und Sachverständnis.

Folgendes sollten Sie zu meiner Preispolitik wissen:

  • Die Kosten, mit denen Sie als Mandant kalkulieren sollten, richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
  • Für eine Erstberatung fallen Gebühren von maximal 190 Euro zzgl. MwSt. an.
  • Die in einem Zivilrechtsstreit entstehenden Gebühren sind immer streitwertabhängig

Wichtig: Diese Kosten werden unter Umständen von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Hier ist es dementsprechend sinnvoll, sich im Vorfeld zu erkundigen. Gerne bin ich Ihnen dabei bereits behilflich.

Ihr vertrauenswürdiger Rechtsanwalt mit fairer Preispolitik

Die Kosten für Sie als Mandant bewegen sich bei Beauftragung meiner Kanzlei auf einem moderaten Preisniveau. Bei vorliegenden gesetzlichen Voraussetzungen besteht darüber hinaus die Möglichkeit, Beratungshilfe bzw. Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Im Einzelfall kann zudem eine von den Kostenregelungen, die grundsätzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgehalten wurden, abweichende Honorarvereinbarung getroffen werden. Wir finden eine Lösung, damit Ihnen schnell und zuverlässig geholfen werden kann.

Downloads

Antrag auf Bewilligung der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe (gerichtliche Vertretung)

Antrag auf Bewilligung der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe (gerichtliche Vertretung)