Rechtsanwalt Jähne: Juristische Leistungen im Überblick
Als Fachanwalt für Familienrecht aus Hannover stehe ich Ihnen bundesweit zur Seite, wenn es darum geht, Ihr Recht durchzusetzen. Ich vertrete Ihre Interessen versiert und kompetent und auf der Basis einer langjährigen Erfahrung.
Faire und kompetente Beratung zu familienrechtlichen Fragen
In vielen Fällen gilt, dass unnötige Kosten oft vermieden werden können, wenn man sich im Vorfeld gründlich informiert. Daher kommt der fachkundigen Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht eine besonders hohe Bedeutung zu.
In unserer Kanzlei befassen wir uns unter anderem mit Themenbereichen rund um Trennung und Scheidung. Dabei geht es auch oft um:
● Unterhaltszahlungen
● Vermögensauseinandersetzung
● Sorge- und Umgangsrecht
Einer der Schwerpunkte meiner Tätigkeit ist das Erarbeiten von oftmals streitvermeidenden Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Ich berate Sie zudem auch im Zusammenhang mit ehelichem Güterrecht und Eheverträgen und informiere Sie gern über Fragen zur Gütertrennung sowie den weitreichenden Konsequenzen, die daraus erwachsen können.
Weitere Rechtsgebiete von Rechtsanwalt Jähne
Neben familienrechtlichen Fragestellungen können Sie sich auch bei anderen rechtlichen Auseinandersetzungen gerne vertrauensvoll an mich wenden.
Meine umfassende und langjährige Erfahrung sichert Ihnen beste Aussichten auf den erfolgreichen Verlauf Ihrer rechtlichen Angelegenheit.
Hierunter fallen z.B. Fragen zum Arbeitsvertrag, die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie Entgeltstreitigkeiten, Erstellung und Berichtigung von Arbeitszeugnissen. Meine Erfahrung wird zu Ihrem Vorteil.
Gegenstand des Mietrechts sind z.B. Kündigungen, Mieterhöhungen oder Betriebskostenabrechnungen. Auch als gewerblicher Mieter oder Vermieter können Sie sich gerne an mich wenden.
Inhalt des Verkehrsrechts ist hauptsächlich die Bearbeitung von Verkehrsunfällen und der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Personen- und Sachschäden. Ich stehe in diesem Fall gerne an Ihrer Seite.
Zum Verkehrsstrafrecht gehören z.B. Trunkenheit im Straßenverkehr, fahrlässige Körperverletzung oder auch Tötung, Verkehrsunfallflucht, Straßenverkehrsgefährdung und Nötigung. Bei mir können Sie einen vorurteilsfreien rechtlichen Beistand erwarten.
Sie sind bei mir bestens beraten, wenn Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit, wie beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Rotlichtverstoß oder eine Abstandsunterschreitung vorgeworfen wird.